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Antwort
·Wer darf Gegenstände anbieten?
Grundsätzlich darf jeder, der etwas kostenlos anzubieten hat, inserieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Missbrauch zu vermeiden, ist allerdings eine Registrierung erforderlich.
Es dürfen diejenigen Gegenstände angeboten werden, die sich zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe im Besitz des Inserenten befinden. Der Inserent darf keinen finanziellen Gewinn durch die Abgabe erzielen. Eine Übernahme der eventuell anfallenden Versandkosten durch den Beschenkten ist natürlich erlaubt bzw. erwünscht.
Dinge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstossen
Artikel, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten oder verkauft werden dürfen.
Schusswaffen oder andere Waffen
Artikel, die durch die Bundesstelle für jugendgefährdete Schriften indiziert sind
Artikel, die gegen §86 Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) verstossen.
Artikel, die Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen (Raubkopien, selbsthergestellte VHS/CD/DVD, Plagiate etc.).
Feinelinks.de bietet auf der Webseite die kostenlose Plattform. Wir können keine Gewährleistung übernehmen, für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsangaben. Dazu zählen:
der angebotene Gegenstand als solcher
das Verhalten der Teilnehmer
Kontaktaufnahme, Übergabe oder Versendung der Gegenstände sind ausschließlich Sache des Anbietenden und des Abnehmers.